Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde. Andere AGB erkennen wir nicht an.
(2) Alle Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Angebote der a1 medical GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch a1 medical GmbH zustande. Die Rechnung gilt als Bestätigung für den Fall der unverzüglichen Lieferung durch a1 medical GmbH ohne vorherige Auftragsbestätigung.
(2) Zeichnungen und sonstige Abbildungen, physikalische Daten wie Größe oder Gewicht sind nur dann verbindlich, falls dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(3) An überlassenen Unterlagen der Vertragspartner erwirbt der jeweils andere Vertragspartner kein Eigentum und keine Urheber- oder verwandte Schutzrechte. a1 medical GmbH darf solche Unterlagen Dritten zugänglich machen, soweit dies für die Durchführung des Vertrages oder Teilen hiervon erforderlich ist. Sollte durch vom Besteller überlassene Unterlagen in Schutzrechte Dritter eingegriffen werden, so stellt der Besteller a1 medical GmbH von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise von a1 medical GmbH verstehen sich ab Werk, unverpackt, ohne Fracht, ohne Mehrwertsteuer und ohne Transportversicherung.
(2) Die Zahlung erfolgt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, per Vorkasse durch Vorab-Überweisung. Bei Vorkasse nennt a1 medical GmbH die Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 10 Tagen auf das Konto zu überweisen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Vertragspartner nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
(3) Zahlungen werden gemäß § 367 BGB und im Übrigen auf die älteste Schuld verrechnet.
(4) Bei Zahlungsverzug stehen a1 medical GmbH Verzugszinsen von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu, vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Verzugsschadens.
(5) Die Ausübung einer Aufrechnung oder eines Zurückbehaltungsrechtes gegenüber den Ansprüchen von a1 medical GmbH ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung bzw. das Zurückbehaltungsrecht ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
(6) Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit vor, so ist a1 medical GmbH berechtigt, die Fortsetzung der Erfüllung laufender Bestellungen von der Leistung angemessener Sicherheiten durch den Besteller abhängig zu machen und, falls die Sicherheiten nicht erbracht werden, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Vertragsinhalt, Leistungszeit, Lieferung

(1) Der Vertragsinhalt wird im Zweifel durch a1 medical GmbH Auftragsbestätigung bestimmt. Teillieferungen durch a1 medical GmbH sind zulässig und können gesondert berechnet werden, wenn sich hieraus keine Nachteile für den gesamten Vertragsinhalt ergeben.
(2) a1 medical GmbH ist gegenüber dem Inhalt der Bestellung zu technischen Änderungen berechtigt, sofern diese auf der Weiterentwicklung des Produktes, Umstellung der Fertigungstechnik, Erfüllung gesetzlicher Vorgaben oder ähnlichen Gründen beruhen.
(3) Der Beginn der Lieferfrist setzt voraus, dass alle erforderlichen Genehmigungen und Freigaben sowie vom Besteller zu liefernde Unterlagen und sonstige Sachen vorliegen sowie technische Fragen vollständig geklärt sind. Die Lieferfrist beginnt nicht vor Übersendung der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung von a1 medical GmbH sowie der Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Bestellers.
(4) Zur Einhaltung der Lieferfrist genügt die Versendung oder die Bereitstellung der Lieferung.
(5) Im Falle höherer Gewalt ist a1 medical GmbH von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung befreit. Als höhere Gewalt zählen auch Krieg, Handelsbeschränkungen, Streik, Aussperrung, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Betriebsmittel oder Betriebsstörungen. a1 medical GmbH ist in Fällen höherer Gewalt berechtigt, entweder die Lieferfrist um den Zeitraum des Vorliegens höherer Gewalt zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten. Hieraus erwächst dem Besteller kein Anspruch auf Schadensersatz.
(6) Liegt eine von a1 medical GmbH zu vertretende Lieferverzögerung vor, ist der Besteller berechtigt, a1 medical GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme der Lieferung nach Fristablauf ablehne. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Besteller berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
(7) Soweit nicht anders vereinbart, liefert a1 medical GmbH unfrei und unversichert ab Werk entsprechend der jeweils aktuellsten Fassung der Incoterms. In diesen Fällen bestimmt a1 medical GmbH Art und Umfang der Verpackung unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt.
(8) Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an den Transporteur übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von a1 medical GmbH verlassen hat.
(9) Hat der Besteller die Verzögerung des Versandes zu vertreten, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald a1 medical GmbH die Versandbereitschaft erklärt.

§ 5 Annahmeverzug, Rücktritt durch den Besteller

(1) Tritt der Besteller vom Auftrag zurück, ist a1 medical GmbH berechtigt, 25% des Verkaufspreises pauschalierten Ersatz für entstandene Kosten und entgangenen Gewinn zu fordern. Der Nachweis eines höheren Schadens durch a1 medical GmbH und der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Besteller bleiben vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug, ist a1 medical GmbH berechtigt, 1% des Verkaufspreises pro angefangenen Monat, maximal 5% des Verkaufspreises als Lagerkosten zu fordern. Der Nachweis höherer Lagerkosten durch a1 medical GmbH und der Nachweis geringerer Lagerkosten durch den Besteller bleiben vorbehalten.
(3) Der Rücktritt des Bestellers vom Vertrag ist im Falle von Sonderanfertigungen ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Rücktritt aufgrund eines Mangels an den Produkten erfolgt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) a1 medical GmbH behält das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Besteller.
(2) Der Besteller darf die gelieferte Sache weiterverkaufen oder verarbeiten. In diesem Fall tritt der Besteller alle Forderungen gegen Dritte an a1 medical GmbH ab, die aus dem Weiterverkauf oder der Weiterverarbeitung entstehen. a1 medical GmbH nimmt diese Abtretung an.
(3) Der Besteller darf die abgetretenen Forderungen in eigenem Namen weiter einziehen. a1 medical GmbH wird einen Einzug der Forderung nicht vornehmen, es sei denn, der Besteller kommt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kommt in Zahlungsverzug, oder es liegt ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen vor.
(4) Im Fall der Weiterverarbeitung und Verbindung mit anderen Gegenständen erwirbt a1 medical GmbH Miteigentum an der neuen Sache in dem Verhältnis, wie die gelieferte Sache zu den mitverarbeiteten Gegenständen steht.
(5) a1 medical GmbH gibt auf Wunsch des Bestellers Sicherungsrechte teilweise frei, wenn der Wert aller Sicherungsrechte die gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt.
(6) Tatsächliche oder rechtliche Zugriffe auf das Sicherungseigentum von Seiten Dritter, deren Beschädigung oder Abhandenkommen hat der Besteller a1 medical GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(7) Der Besteller hat das Sicherungseigentum sorgfältig zu behandeln und im Rahmen des üblichen angemessen zu versichern. Ansprüche des Bestellers auf Versicherungsleistung werden in Höhe des Wertes des Sicherungseigentums an a1 medical GmbH abgetreten. a1 medical GmbH nimmt diese Abtretung an.

§ 7 Mängel, Haftung

(1) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, ist a1 medical GmbH nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Die Nacherfüllung gilt frühestens nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen als fehlgeschlagen, es sei denn, die Nacherfüllung ist dem Besteller unzumutbar. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Besteller Rechte auf Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz statt der Leistung zu.
(2) Die Haftung von a1 medical GmbH für Pflichtverletzung ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf diejenigen Schäden begrenzt, die vorhersehbar sind und typischerweise mit dem konkreten Geschäft in Zusammenhang stehen.
(3) Eine weitergehende Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(4) Unberührt bleiben die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen schuldhafter Körperverletzung oder Tötung einer Person.

§ 8 Garantie

(1) a1 medical GmbH räumt dem Besteller eine lebenslange Garantie auf alle wiederverwendbaren Instrumente ein. Die Garantie umfasst ausschließlich Material- und Verarbeitungsfehler.
(2) Im Falle einer Reklamation ist die betreffende Ware a1 medical GmbH zur Prüfung des Vorliegens eines Garantiefalles zur Verfügung zu stellen.
(3) Liegt ein Garantiefall vor, so nimmt a1 medical GmbH nach eigener Wahl eine für den Besteller kostenfreie Reparatur oder Ersatzlieferung vor. Sind weder Reparatur noch Ersatzlieferung möglich oder wirtschaftlich zumutbar, kann a1 medical GmbH stattdessen dem Besteller den Wert der Ware erstatten.
(4) Eine Gewährleistung oder Produkthaftung, für die Durchführung von Reparaturservice oder vergleichbare Tätigkeiten an Fremdfabrikaten, ist ausgeschlossen.

§ 9 Abnahme, Untersuchungs- und Rügepflichten

(1) Jegliche Mängelrechte des Bestellers stehen unter der Voraussetzung der ordnungsgemäßen Einhaltung der Untersuchungs- und Rügepflichten gem. § 377 HGB. Diese Pflichten umfassen insbesondere eine unverzügliche Überprüfung der gelieferten Sachen nach Lieferung bzw. Abholung sowie die unverzügliche schriftliche Rüge von Mängeln. Im Falle versteckter Mängel sind diese unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
(2) Durch die Erhebung der Mängelrüge erwächst dem Besteller kein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich seiner Zahlungsverpflichtungen.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Für alle Rechtsfragen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechtes und des UN-Kaufrechtes als vereinbart.
(2) Als Erfüllungsort gilt mangels anderweitiger Vereinbarung der Geschäftssitz von a1 medical GmbH.
(3) Gerichtsstand ist am Geschäftssitz von a1 medical GmbH

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Die Parteien werden den Vertrag einvernehmlich anpassen, sofern unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die den Inhalt des Vertragsgegenstandes oder dessen wirtschaftliche Bedeutung erheblich verändern oder auf den Betrieb von a1 medical GmbH erheblich einwirken. Ist eine solche Anpassung tatsächlich oder wirtschaftlich nicht möglich oder nicht zumutbar, steht a1 medical GmbH das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen der AGB wirksam.
(3) An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.